Der Einsatz von Braunkohlenbriketts ist nur in entsprechend geprüften und vom Heizgerätehersteller in der Bedienungsanleitung für Braunkohlenbriketts freigegebenen Feuerstätten erlaubt. Generell gilt: Braunkohlenbriketts dürfen nur in Heizgeräten mit geschlossenem Feuerraum eingesetzt werden, bei denen ein Rost mit Aschekasten vorhanden ist.
Lesen Sie die Heizgeräte-Bedienungsanleitung aufmerksam durch und wenden Sie sich im Zweifelsfall an den Gerätehersteller.