Für Altbauten und Energieausweise gelten seit dem 01.05.2014 neue Regeln, Neubauten müssen erst ab 2016 höhere energetische Anforderungen erfüllen
Für die Energieeffizienz von Gebäuden gelten seit dem 01.05.2014 neue Vorgaben. Geregelt sind sie in der novellierten Energieeinsparverordnung (EnEV 2014). Unter anderem wurden auch die Ansprüche an den Energieausweis überarbeitet, der noch mehr Transparenz bringen soll.
Altbauten
Öl- und Gasheizkessel, die vor 1985 eingebaut wurden, müssen ab 2015 ersetzt werden. Niedertemperatur- und Brennwertkessel sind laut EnEV 2014 von der Austauschpflicht ausgenommen.
Außerdem müssen Gebäude ordnungsgemäß gedämmt sein. Bis Ende 2015 muss die Dämmung der Decke im Obergeschoss nachgerüstet werden, wenn die Anforderungen noch nicht erfüllt sind.
Energieausweis und neue Energieeffizienzklassen
Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) verpflichtet seit 01.05.2014 alle Immobilienanbieter, den energetischen Standard auszuweisen. Das gilt sogar schon in den Anzeigen für Kauf- oder Mietangebote.
Wie bei Haushaltsgeräten gibt es auch beim neuen Energieausweis eine Farbskala. Sie erklärt den Energiebedarf in kWh:
grün = Effizienzhaus, Neubaustandard
gelb = durchschnittlicher Standard
rot = nicht wesentlich modernisiert
Neu sind die Energieeffizienzklassen (A+ bis H), denen die energetischen Kennwerte zugeordnet werden. Klasse A+ steht für einen niedrigen Energiebedarf / -verbrauch, Klasse H für einen hohen Energiebedarf / -verbrauch. Bereits ausgestellte Ausweise sind weiterhin gültig, die Neuregelung gilt nur für neuausgestellte Ausweise.
Es wird zwischen 2 Arten von Energieausweisen unterschieden:
Verbrauchsausweis
- alle Neubauten und Häuser mit mehr als 4 Wohnungen
- Energieverbrauch des gesamten Gebäudes
- individuelles Heizverhalten der Bewohner nicht sehr aussagekräftig
Bedarfsausweis
- alle Gebäude mit bis zu 4 Wohnungen
- technische Gebäudedaten, nicht Heizkosten als Grundlage
- aussagekräftiger als Verbrauchsausweis
- ist meist deutlich teurer als der Verbrauchsausweis, da erheblich größerer Aufwand
Bildquelle: EnEV 2014
Der Energieausweis wird immer für die Dauer von 10 Jahren ausgestellt. Den Energieausweis bekommen Sie bei einem speziell ausgebildeten Fachmann. Am besten wenden Sie sich an einen Heizungsbauer oder die regionale Handwerkskammer.
Kriterien für das Erstellen eines Energieausweises:
- durchschnittlicher Verbrauch der letzten 3 Jahre
- beheizte Wohnfläche
- Anzahl Personen
- Kesseltyp
- Warmwasser über Heizung berechnet (ja / nein)