Seit 2010 sind Filter Pflicht: Ist in z. B. Kaminöfen noch keiner vorhanden, so muss seit März 2010 ein Filter nachgerüstet werden. Verankert ist dies in der überarbeiteten Version der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung, die die Brennstoffliste übrigens um nicht als Lebensmittel bestimmte Getreide (Getreidekörner, Getreidehalmreste etc.) erweitert.
Die Novelle der 1. BImSchV (Kleinfeuerungsanlagenverordnung) war am 22. März 2010 in Kraft getreten, nachdem sie am 01. Februar 2010 im Bundesgesetzblatt verkündet worden war. U. a. die Feinstaubbelastung soll anhand dieser neu aufgelegten Verordnung reduziert werden. Geschehen soll dies, indem es bestimmte Grenzwerte gibt, was die Emissionen anbelangt. Die Festsetzung der Grenzwerte erfolgt dabei in 2 Stufen: Beginn Stufe 1 = unmittelbar nach Verabschiedung der Novelle der 1. BImSchV, Beginn Stufe 2 = 01.01.2015.
Um Luftreinhaltung und Klimaschutz zu gewährleisten, werden die Grenzwerte sowie die Kleinfeuerungsanlagen selbst regelmäßig überwacht und geprüft. Die Kontrollintervalle wurden mit der Novellierung der 1. BImsSchV erweitert: Öl- und Gasheizungen werden nach wie vor jährlich überwacht. Neu sind die Überwachung aller drei Jahre für Anlagen, die noch keine 12 Jahre in Betrieb sind sowie die aller zwei Jahre für alle übrigen Anlagen.
In diesem Zusammenhang – im Hinblick auf Klimaschutz etc. – trat am 20. November 2009 die sog. Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG in Kraft. Diese legt Wert auf und verankert die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte – angefangen bei Rohstoffgewinnung über Herstellung, Vertrieb, Verwendung bis hin zu Entsorgung eines Produktes (über den gesamten Lebensweg des Produktes hinweg also). So soll bereits von Anfang an die von dem Produkt ausgehende Umweltbelastung eingegrenzt werden. Die Europäische Kommission wählt dabei bestimmte Produktgruppen aus, die in Hinblick auf deren gesamten Lebensweg eine hohe Umweltbelastung darstellen, und kann für diese gewisse Durchführungsmaßnahmen erlassen. Bekanntestes Beispiel der letzten Zeit ist das Glühbirnenverbot: Durch den schrittweisen Übergang zu Energiesparlampen sollen sowohl der Stromverbrauch als auch die Umweltbelastung reduziert werden.
2009 lag der Bestand an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, zu denen auch Holzpellets gehören, bei über 15 Millionen. Nahezu alle (mehr als 14 Mio. davon) sind Einzelraumfeuerungsanlagen.